Hygieneregeln
o Zutritt nur mit FFP2-Maske
Ausnahmen von der FFP2-Maskenpflicht:
Kinder bis zum 15. Geburtstag (Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung
ab dem 7. Lebensjahr besteht weiterhin unverändert),
Patientinnen und Patienten, bei denen aufgrund einer Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung nicht möglich bzw. unzumutbar ist.
o Sicherheitsabstand 1,5 m
o Händedesinfektion (direkt hinter der Eingangstür)
o Begleitperson nur bei medizinischer Notwendigkeit
Betreten Sie bitte nicht die Praxis, wenn Sie
o Fieber,
o neu aufgetretenen Atembeschwerden oder
o Grippesymptome
haben.
Begeben Sie sich bitte wieder nach Hause und setzen sich entweder
o mit uns telefonisch unter (06023) 6087,
o ihrem Hausarzt oder
o dem KV-Dienst unter 116 177 (24 Stunden am Tag)
in Verbindung.
Ihr Praxisteam